AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) der Hebamme Rebecca Dallmann

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Rebecca Dallmann und der Leistungsempfängerin.

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Rebecca Dallmann und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.  

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.

(3) Sprechen Sie mich an wenn das Bereitstellen der notwenigen finanziellen Mittel ein Problem für Sie darstellen sollte.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.

(5) Im Falle einer Verhinderung der Hebamme (Fortbildung, Krankheit oder Urlaub) bemüht sich die Hebamme eine Kollegin als Ihre Vertretung zu nennen. Aufgrund des akuten Hebammenmangels kann dies nicht garantiert werden.

(6) Unter oben genannten Kontaktdaten ist die Hebamme in der Regel wochentags zwischen 9-15Uhr erreichbar. Sollte Sie nicht persönlich zu sprechen sein gibt es die Möglichkeit eine Nachricht zu hinterlassen. Kann die Hebamme nicht erreicht werden, wendet sich die Leistungsempfängerin im Notfall ohne weitere Aufforderung in eigener Verantwortung an ärztliches Fachpersonal oder ein geeignetes Krankenhaus.

(7) Sollte die Hebamme aus wichtigen Gründen (z.B. unplanmäßige Einsätze wie Hausgeburten, erforderliche Erholungspausen nach Nachteinsätzen oder Überstunden) verhindert sein einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, wird sie sich mit der Leistungsempfängerin in Verbindung setzen und einen Ersatztermin vereinbaren.

4. Wahlleistungen

(1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

• Laboruntersuchungen

Taping

b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.

• mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft

• mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt.

• Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird. (Aktuell 25 Kilometer)

Im Vorwege sollte die etwaige Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse von der Leistungsempfängerin geklärt werden.

Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.

5. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme Rebecca Dallmann die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AGB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AGB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

6. Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Sofern anderes medizinisches Personal mit hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind zudem die Leistungen der von Ihr hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte.

7. Datenschutz und Schweigepflicht

Im Rahmen der Dienstleistung werden personenbezogene Daten erhoben. Weitere Informationen dazu entnehmen sie bitte dem Merkblatt „Informationen zum Datenschutz“.

8. Beendigung des Betreuungsverhältnisses

Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klientin nicht verpflichtet. Beide Parteien sind berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint.

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 11.04.2025 in Kraft.

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.